Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Mietverhältnisses zwischen Ehegatten

Ein Mietverhältnis zwischen Ehegatten wird nicht anerkannt, wenn beide Ehegatten in der vermieteten Wohnung leben.

Nutzen beide Ehegatten eine angeblich vermietete Wohnung gemeinsam als Familienwohnung, ist die steuerliche Anerkennung des abgeschlossenen Mietverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen. Als Eigentümer einer von Ihnen selbst mitbenutzten Wohnung können Sie sich nicht auf einen mit einem Dritten vereinbarten Mietvertrag berufen, wenn die vermieteten Räume dem Dritten nicht zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden sind. Die Ehefrau des Eigentümers gilt insoweit keinesfalls als Dritte.


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