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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Die Kosten für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhausgrundstücks sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat allerdings eine ganze Reihe an Voraussetzungen an die Abziehbarkeit geknüpft:

  • Den Eigentümer trifft keine Schuld an der Belastung und die Belastung war für ihn beim Kauf nicht erkennbar.

  • Es bestehen keine realisierbaren Ersatzansprüche gegen Dritte.

  • Der Eigentümer ist bodenschutzrechtlich zur Sanierung verpflichtet oder es geht eine Gesundheitsgefährdung vom Grundstück aus, die durch ein amtliches technisches Gutachten vor der Sanierung nachgewiesen wird.

  • Die Größe des Grundstücks liegt im Rahmen des Üblichen.


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