Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Barzahlung verhindert Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung

Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.

Der Abzug einer Handwerkerrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung erfordert unter anderem einen Nachweis der Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Daher blieb einer Hausbesitzerin der Abzug versagt, nachdem sie die Rechnung in bar bezahlte. Der Handwerker zahlte das Geld zwar am nächsten Tag auf sein Konto ein, und sie konnte dessen Kontoauszug vorlegen, doch das reicht nicht aus. Es ist zwingend der eigene Kontoauszug vorzulegen, aus dem eine Überweisung auf das Konto des Handwerkers hervorgeht.


Newsletter abonnieren!