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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß

Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Gebühren, die die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft verlangen, nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Damit ist eine Klage gescheitert, die die Gebühren als treuwidrig bezeichnete - erst das komplizierte Steuerrecht macht die Anfragen beim Finanzamt überhaupt notwendig; der Staat dürfe deswegen nicht die Rechtssicherheit von einer Gebühr abhängig machen, meinte der Kläger. Ob weitere Finanzgerichte noch anders entscheiden, bleibt abzuwarten.


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