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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Sonder- und Ansparabschreibung bei Neugründungen

Für Sonder- und Ansparabschreibungen bei Neugründungen hat der Bundesfinanzhof eine neue Vorgehensweise geprägt.

Wird ein Wirtschaftsgut von einem neu gegründeten Gewerbebetrieb vor dem Zeitpunkt angeschafft oder hergestellt, zu dem erstmals ein Einheitswert festzustellen ist, so ist Ihnen als Unternehmer die Sonderabschreibung auch dann zu gewähren, wenn gesetzlich angeführte Größenmerkmale überschritten werden. Nicht mehr maßgebend sind die Verhältnisse zu Beginn des Wirtschaftsjahres.

Gleichermaßen ist Ihnen die Ansparabschreibung zu gewähren, weil die gesetzlich genannten Größenmerkmale bei einem neu gegründeten Gewerbebetrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, das der Bildung der Rücklage vorangeht, stets erfüllt sind. Auch hier kommt es nicht mehr auf die Verhältnisse zu Beginn des Wirtschaftsjahres an. Der Bundesfinanzhof hat damit eine neue Handhabung dieser Probleme eingeführt und seine vorangegangene Praxis für überholt erklärt (Aktenzeichen: I R 57/98).


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