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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Lohnsteuernachzahlung als Arbeitslohn

Lohnsteuer, die nachträglich durch den Arbeitgeber abgeführt wird, ist für den Arbeitnehmer zusätzlicher Arbeitslohn.

Führt Ihr Arbeitgeber für Arbeitslohn, der zunächst steuerfrei behandelt wurde, nachträglich Lohnsteuer an das Finanzamt ab, dann ist das zusätzlicher Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese nachträglich mit Lohnsteuer versehenen Einkünfte tatsächlich sachlich steuerpflichtig waren, meint der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 102/99).

Entscheidend ist, dass die nachträgliche Zahlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt für Sie einen individuellen und konkreten Vorteil darstellt. Da dieser Vorteil nicht hinter den Interessen Ihres Arbeitgebers zurücktritt, liegt keine sogenannte "aufgedrängte Bereicherung" vor, so dass der Vorteil als Arbeitslohn zu behandeln ist.


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