Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Kindergeld für Grenzgänger

Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben - nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.

Normalerweise hat ein Grenzgänger, der in Deutschland lebt, aber im Ausland arbeitet, hier keinen Anspruch auf Kindergeld. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat: Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in den Niederlanden hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Anspruch auf niederländisches Kindergeld erloschen ist, weil das Kind die dort geltende Altersgrenze erreicht hat.


Newsletter abonnieren!