Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Anbietungspflicht bei Geschäftsanteilsübertragung

Die Anbietungspflicht der Geschäftsanteile soll die Mitgesellschafter vor dem Eindringen eines nicht genehmen Gesellschafters schützen.

Sind nach der Satzung einer GmbH die Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern ohne Beschränkung abtretbar, besteht hingegen aber gegenüber den Mitgesellschaftern eine Anbietungspflicht, wenn der Anteil an einen außenstehenden Dritten übertragen werden soll, so dient diese Anbietungspflicht allein dem Interesse der Mitgesellschafter. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich vor dem Eindringen eines nicht genehmen neuen Gesellschafters zu schützen.

Eine Nichtbeachtung der Anbietungspflicht kann später in einem Insolvenzverfahren der Verwalter nicht geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafter, zu deren Gunsten die Anbietungsklausel eingefügt wurde, sich nicht gegen die Anteilsübertragung gewandt, sondern den neuen Gesellschafter anstandslos aufgenommen haben.


Newsletter abonnieren!