Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Steuerfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten anlässlich der Corona-Krise bis zu 1.500 Euro steuerfrei als Bonuszahlung oder in Form von Sachleistungen zuwenden.

Ende März hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Interview mit der Bild am Sonntag die Möglichkeit steuerfreier Bonuszahlungen an Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise angekündigt. Im April hat das Bundesfinanzministerium dann nach Absprache mit den Ländern eine offizielle Regelung veröffentlicht. Demnach können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Von der Begünstigung erfasst werden Sonderleistungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (siehe dazu den Beitrag "Bedingungen für steuerfreie Lohnzusatzleistungen") und im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Die Beihilfen und Unterstützungen sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steuerbefreiung. Auch Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze leistet, fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben jedoch durch die neue Regelung unberührt und können neben dieser in Anspruch genommen werden.


Newsletter abonnieren!