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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungsgemäß

Dass Dividendenerträge bei der Körperschaftsteuer nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die an eine Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Dividenden sind nur dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt. Dividenden aus geringfügigeren Beteiligungen (Streubesitzdividenden) sind dagegen steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung jedoch für verfassungskonform: Die Steuerbefreiung von Erträgen aus größeren Beteiligungen ist in erster Linie eine Folge des EU-Rechts. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers, sämtliche Beteiligungserträge steuerfrei zu stellen, meint der Bundesfinanzhof.


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