Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Voraussetzungen für Kfz-Steuerbefreiung von Krankentransporten

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kfz-Steuer mit zwei Urteilen weiter konkretisiert.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren klargestellt, wann die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer für ein Fahrzeug vorliegen, das der Beförderung von Patienten dient. Eine steuerbefreite Krankenbeförderung setzt demnach keine fachgerechte Betreuung während der Fahrt voraus. Liegt der Beförderung eine ärztliche Verordnung zugrunde, dann ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erfolgt. Dagegen liegt der für die Steuerbefreiung erforderliche Zusammenhang zwischen der Beförderung eines Kranken und dessen medizinischer Behandlung nicht vor, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden.


Newsletter abonnieren!