Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Kosten des Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Privatinsolvenz sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Für den Einzelnen mag ein Insolvenzverfahren ein außergewöhnliches Ereignis sein, aber für den Bundesfinanzhof ist die Überschuldung von Privatpersonen kein gesellschaftliches Randphänomen. Er hat deshalb entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist.


Newsletter abonnieren!