Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Umsatzsteuerbarkeit eines Ausfallhonorars

In welchem Umfang ein nach Kündigung eines Vertrags fälliges Ausfallhonorar der Umsatzsteuer unterliegt, richtet sich nach den vetraglichen Vereinbarungen.

Wenn bei der Kündigung eines Vertrags ein Ausfallhonorar anfällt, stellt sich die Frage, ob es sich um umsatzsteuerfreien Schadensersatz oder die steuerpflichtige Zahlung für eine Gegenleistung handelt. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass ein Ausfallhonorar nur insoweit steuerpflichtiges Entgelt ist, als es auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt. Inwiefern das der Fall ist, richtet sich danach, was die Vertragsparteien tatsächlich vereinbart haben oder vereinbaren wollten. Bei der Formulierung des Vertrags sollte daher immer auch die steuerliche Seite bedacht werden.


Newsletter abonnieren!