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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Fünftel-Regelung für geballte Auszahlung von Überstundenvergütungen

Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate kommt eine Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Frage.

Zahlt der Arbeitgeber Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten auf einmal aus, kann der Arbeitnehmer dafür die Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof bereits zuvor entschieden, dass wirtschaftlich vernünftige Gründe für die geballte Auszahlung vorliegen müssen, damit die Steuerermäßigung greift. Diese Gründe können sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer vorliegen, beispielsweise weil das Arbeitsverhältnis beendet wird oder die Liquidität des Arbeitgebers zeitweise eingeschränkt war.


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