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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
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Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Anhebung der Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht in Arbeit

Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens sollen um rund 25 % angehoben werden.

Das Bundesministerium der Justiz hat im Dezember 2023 eine Formulierungshilfe zur Änderung des Handelsgesetzbuchs veröffentlicht. Die geplanten Änderungen dienen der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht. Diese werden jeweils um rund 25 % angehoben. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab, weshalb eine Anhebung der Schwellenwerte zumindest für etwa 52.000 Unternehmen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung führt. Von der Anhebung sind nur die monetären Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) betroffen, nicht aber die Zahl der Arbeitnehmer, die als drittes Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse unverändert bleibt.


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