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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Pauschalbesteuerung der Überlassung von VIP-Logen

Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die pauschal besteuert werden kann. Diese gängige Praxis hat der Bundesfinanzhof bestätigt, aber dabei klargestellt, dass der Gegenstand der Sachzuwendung die Überlassung des einzelnen Logenplatzes ist. Auf Leerplätze oder nicht besuchte Veranstaltungen entfallende Aufwendungen für die Loge sind deshalb ebenso wenig bei der Pauschalbesteuerung zu berücksichtigen wie die Kosten eines Sitzplatzes für einen Mitarbeiter, der allein zur Betreuung der Gäste bei der Veranstaltung anwesend ist. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können über eine sachgerechte Schätzung ermittelt werden. Gleiches gilt für den nicht zu versteuernden Werbeanteil, der auf die Zuwendung des Logenplatzes entfällt.


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