In meiner Steuerkanzlei ist mein Name Programm: Ich werde für Sie zum Erbsenzähler, denn ich schaue genau für Sie hin [...]
09.10.2017 Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind immer wieder Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Im Grundsatz gilt: die Aufwendungen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bis zu einem Betrag von 1.250 € abziehbar, wenn für die betriebliche oder [...]