9. Oktober 2017
09.10.2017
Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind immer wieder Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Im Grundsatz gilt: die Aufwendungen sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bis zu einem Betrag von 1.250 € abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz ...